HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1649

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1576 Januar 21

Originaldatierung 

Gebenn unnd geschehenn zu Fulda Samstag dem ein und zwanzigstenn Januarii im funffzehenhundersten sechs und siebennzigstenn jahr

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann (Hans) Schnitzer aus Giesel (Geysel), Peter Schenck, Philipp Weißmüller (Weißmoller), Johann (Hans) Blum und Johann (Hans) Wagner, alle Bürger von Fulda, und Joachim Will aus Zell (zur Zell), urkunden als Erben Andreas (Andreß) Jarmanns zusammen mit Valentin Horn, Peter Meische genannt Kuchenbacker und Johann (Hans) Weyß aus Naßdorf, alle anstelle ihrer Ehefrauen, sowie Folkwin (Volquin) Munch und Johann Silchmüller (Hans Silchmoller) als Vormünder von Heinrich Scheuren, sowie Nikolaus Kochs (Claus Koche) an Stelle seiner Ehefrau. Es urkunden ferner die Erben von Jos Schwarz und auch Georg Gerlach für seine Ehefrau. Sie alle sind Träger eines halben Lehns (Halbteil). Sie bekunden vor den Ausstellern und deren Ehefrauen, Erben und Erbnehmern und an Stelle ihres Pflegsohns, dass ihnen ihr Schwager und Freund, Konstantin (Constantini) Jarmann als letzter Lehnsträger und männlicher Nachkomme seiner Familie das Erbtorkammerlehen beim Trencktor (Trenck thor), das in Fulda vor dem Abtstor liegt, und das schon ihr Schwager (schwer) und Freund, Andreas Jarmann, der Vater Konstantins, innehatte, rechtmäßig vererbt hat. Die Erben sind sich einig, dass keiner ohne die Zustimmung der anderen dieses Lehen alleine durch Kauf an sich bringen kann. Übereinstimmend verkaufen sie das Erbtorkammerlehen an Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, und dessen Nachkommen mit allen Rechten und allem Zubehör und den ständigen wie unbeständigen Einnahmen dieses Lehens für 600 Gulden, jeder Gulden zu 44 Böhmischen [Groschen]. Über diesen Kauf stellt der Abt der Erbengemeinschaft eine Quittung aus. Im Gegenzug verzichtet die Erbengemeinschaft, auch an Stelle ihrer Ehefrauen und aller zukünftigen Erben und Erbmänner, gegenüber dem Abt und seinen Nachkommen auf alle Ansprüche und Rechte auf dieses Lehen und versichern dies Abt und Kloster durch einen Schwur. Die Erbengemeinschaft erkennt darüber hinaus an, dass das Lehen ganz in den Besitz von Abt und Kloster übergeht, was zur Aufhebung der Ansprüche der einzelnen Erbanteile führt. Sie bitten Wilhelm Lanzmann, den Schultheißen von Fulda, dieses Rechtsgeschäft zu besiegeln. Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler 

Wilhelm Lanzmann, Schultheiß von Fulda

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Ein Gulden umfasste 44 böhmische [auch genannt Prager] Groschen.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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