Identifikation (Urkunde)
Datierung
1408 Oktober 28
Originaldatierung
... nach Cristi geburt virtzehenhundert iare darnach in dem achten iare uff sent Symon und sent Juden tag
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet, dass er Johann (Hans) Korner, dessen Ehefrau Huse und ihre Erben auf Wiederkauf in das Zentgrafenamt im Gericht Rockenstuhl eingesetzt hat, nachdem diese dem Abt 66 Gulden bezahlt haben. Mit dem Geld hat der Abt das Zentgrafenamt von Heinrich (Heinritze) Eckard und dessen Ehefrau Isolde (Isalde) ausgelöst. Darüber hinaus wurden Johann Korner für das Zentgrafenamt 34 Gulden für geleistete und noch zu leistende Dienste bezahlt. Es besteht Wiederkaufsrecht für 100 Gulden vor Walpurgis [1409 Mai 1]. Sollte der Wiederkauf nicht an Walpurgis geleistet werden, besitzen die Käufer das Amt ein weiteres Jahr. Im Fall eines Wiederverkaufs müssen die Korner dies vier Wochen vor Walpurgis ankündigen. Sollte der Wiederverkaufspreis nicht bezahlt werden, dürfen die Korner das Amt an einen anderen Fuldaer Hintersassen weiterverpfänden. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Abt Johann
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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