Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Einigung Cappels mit Ritter Werner von Gilsa um den Hof zu Lanertshausen
Datierung
1354 Februar 5
Originaldatierung
Anno domini 1354 in die beate Agathe virginis et martiris
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel a1354 Febr.5
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Ritter Werner von Gilsa bekundet für sich und seine Erben, daß er sich mit dem Abt von Cappel um den Hof zu Lanertshausen (Nandirshusen) in der Weise geeinigt hat, daß die Hofleute und der Schäfer, die ihn bebauen und besitzen, nicht mehr als 3 ungebotene Dinge zu Ropperhausen (Ruporgehusen) besuchen und für allen Dienst und Bede ihm, seinen Erben oder wer das Gericht zu Ropperhausen besitzt jährlich 1 mr. Hessischer W., je 1/2 mr. zu Walpurgis und Michaelis, ohne Widerrede zahlen sollen. Bei Nichtzahlung des Zinses kann der Ausst. die Hofleute oder den Schäfer pfänden lassen. Die Einigung war ermöglicht worden durch der Freundschaft des Ritters zum Stift und die Tatsache, daß dieses ihm eine Summe Geldes geliehen hatte, als er einen Teil des Gerichts Ropperhausen von Ludwig von Heimbach erkaufte.
Zeugen
Heinrich von Urff (Vrfe) Prior [zu Cappel]
Bruno Pfarrer zu Ropperhausen
Siegler
der Ausst.
Formalbeschreibung
Ausf., Perg., durch Moder völlig zerstört und aufgeklebt - Sg. fehlt
Weitere Überlieferung
Weitere Ausfertigung: Nr. 309. Abschrift: Kopiar K 270, 128r-v.
Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.195
Reuling: OL Ziegenhain (wie Nr.2) S.106, 164
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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