Einigung Cappels mit Ritter Werner von Gilsa um den Hof zu Lanertshausen
1354 Februar 5
Anno domini 1354 in die beate Agathe virginis et martiris
Urk. A II Kl. Cappel a1354 Febr.5
Ritter Werner von Gilsa bekundet für sich und seine Erben, daß er sich mit dem Abt von Cappel um den Hof zu Lanertshausen (Nandirshusen) in der Weise geeinigt hat, daß die Hofleute und der Schäfer, die ihn bebauen und besitzen, nicht mehr als 3 ungebotene Dinge zu Ropperhausen (Ruporgehusen) besuchen und für allen Dienst und Bede ihm, seinen Erben oder wer das Gericht zu Ropperhausen besitzt jährlich 1 mr. Hessischer W., je 1/2 mr. zu Walpurgis und Michaelis, ohne Widerrede zahlen sollen. Bei Nichtzahlung des Zinses kann der Ausst. die Hofleute oder den Schäfer pfänden lassen. Die Einigung war ermöglicht worden durch der Freundschaft des Ritters zum Stift und die Tatsache, daß dieses ihm eine Summe Geldes geliehen hatte, als er einen Teil des Gerichts Ropperhausen von Ludwig von Heimbach erkaufte.
Heinrich von Urff (Vrfe) Prior [zu Cappel]
Bruno Pfarrer zu Ropperhausen
der Ausst.
Ausf., Perg., durch Moder völlig zerstört und aufgeklebt - Sg. fehlt
Weitere Ausfertigung: Nr. 309. Abschrift: Kopiar K 270, 128r-v.
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.195
Reuling: OL Ziegenhain (wie Nr.2) S.106, 164
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6855577