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HStAM Bestand Urk. 18 Nr. 708

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Einigung Cappels mit Ritter Werner von Gilsa um den Hof zu Lanertshausen

Datierung

1354 Februar 5

Originaldatierung

Anno domini 1354 in die beate Agathe virginis et martiris

Alte Archivsignatur

Urk. A II Kl. Cappel a1354 Febr.5

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Ritter Werner von Gilsa bekundet für sich und seine Erben, daß er sich mit dem Abt von Cappel um den Hof zu Lanertshausen (Nandirshusen) in der Weise geeinigt hat, daß die Hofleute und der Schäfer, die ihn bebauen und besitzen, nicht mehr als 3 ungebotene Dinge zu Ropperhausen (Ruporgehusen) besuchen und für allen Dienst und Bede ihm, seinen Erben oder wer das Gericht zu Ropperhausen besitzt jährlich 1 mr. Hessischer W., je 1/2 mr. zu Walpurgis und Michaelis, ohne Widerrede zahlen sollen. Bei Nichtzahlung des Zinses kann der Ausst. die Hofleute oder den Schäfer pfänden lassen. Die Einigung war ermöglicht worden durch der Freundschaft des Ritters zum Stift und die Tatsache, daß dieses ihm eine Summe Geldes geliehen hatte, als er einen Teil des Gerichts Ropperhausen von Ludwig von Heimbach erkaufte.

Zeugen

Heinrich von Urff (Vrfe) Prior [zu Cappel]

Bruno Pfarrer zu Ropperhausen

Siegler

der Ausst.

Formalbeschreibung

Ausf., Perg., durch Moder völlig zerstört und aufgeklebt - Sg. fehlt

Weitere Überlieferung

Weitere Ausfertigung: Nr. 309. Abschrift: Kopiar K 270, 128r-v.

Literatur

List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.195

Reuling: OL Ziegenhain (wie Nr.2) S.106, 164

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde