HHStAW Bestand 20 Nr. U 41 b

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Konrad von Allendorf ('Aldin-'), Kanoniker im Stift Diez und Pfarrer zu St. Petersberg, stiftet - da nichts sicherer als der Tod und nichts unsicherer als die Zeit des Todes ist - gesunden Leibes zu seinem Seelenheil und dem seiner Vorfahren ('vor alle miner alderin') und aller derjenigen, denen es billig zustatten kommen soll, einen Altar und eine ewige Messe im Stift Diez zu Ehren der heiligen Apostel St. Petrus und St. Paulus und der heiligen Jungfrau St. Petronella und bewidmet ihn mit folgendem Eigengut: seinem Gut zu 'Kaldinbach', das er von Heynmann von Montabaur kaufte und das ihm jährlich 11 Malter Korn Diezer Maß zwischen dem 15. August und 8. September, lieferbar nach Diez, zinst und das außerdem 4 Gänse und 2 Hühner am 11. November, 1 Schilling Pfennig zu Anerkenntnis ('wisuonge') und ein Fastnachtshuhn gibt; 4 Morgen eigenen Landes, die er zu 'Kaldinbach' besonders gekauft hat; 2 Morgen eigenen Weingartens zu Hahnstätten ('Hoynstaden') sowie einem Huhn und einer Gans, die Wolfram Sottinbecher von einem Weingarten bei diesen 2 Morgen zu Hahnstätten gibt; 12 Mark bar, womit man den Altar mit einem Haus und anderem Gut, das ewig bei dem Altar bleiben soll, bessern soll. Auch hat seine + Schwester Liese, Frau des Herrn Markolf Rödel, mit dessen Rat und Einwilligung den Altar mit 2 Malter Korngülte gebessert, die von dem Hof zu Heringen ('Hei-') fallen. Der Inhaber des Altars soll für die Schwester des Ausstellers, deren vorgenannten zweiten Mann und deren ersten Mann, Herrn Hermann, fleißig beten. Der Aussteller behält sich die Vergebung ('di gift') des Altars auf Lebenszeit vor. Nach seinem Tode soll der Kantor ('sengir') des Stifts den Altar binnen drei Tagen vergeben. Ist kein Kantor vorhanden, so soll dies dem nach seinem Eintritt ins Kapitel ältesten Kanoniker, der zu Diez ansässig ist, zustehen. Traten aber zwei zugleich ins Kapitel ('in den cappittel'), so soll der an Jahren älteste den Altar verleihen. Vergibt einer den Altar zu Unrecht, so sollen Dekan und Kapitel ihn rechtmäßig verleihen. - Siegel des Ausstellers und seines vorgenannten Schwagers Markolf Rödel ('Ruodele').

Datierung 

1336 Januar 13

Originaldatierung 

Geg. 1336, an deme eychzinden dage

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament W 20,41 mit zwei versehrten Siegeln: I. Spitzoval; 2,2 : 3,6 cm, im Siegelfeld oben Maria wachsend mit dem Jesukind auf dem linken Arm, darunter in einem Torbogen eine männliche Gestalt betend, auf einem Schild (unkenntlich) kniend, Umschrift: 'S(IGILLVM) CON(...)CI DE ALDENDRO(.)'. 2. Versehrt, Durchmesser 3 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild mit zwei herschauenden schreitenden Löwen, Umschrift: 'S(IGILLVM) MA(..)OLF(..) RODLE'. - Kopie, Papier (15. Jh.) W 20,41a mit dem Zusatz (und ähnlichem Rückvermerk) gleicher Hand: 'Hec est copia fundacionis altaris sancte Petronelle'. - Kopie, Papier (15. Jh.) W 20,41b. - - Kopie, Papier (18. Jh., von Kopie) W 20, Kopiar III

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 377

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)