Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Johann Schultheiß gen. zu Weinheim erklärt, dass er seinem Herrn, Johann von Oberstein, genannte Einkünfte zu Kauf geben soll.
Datierung
1357 Dezember 4
Originaldatierung
an dem Mandage vor sant Nycolaus dag
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 490
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann Schultheiß gen. zu Weinheim (Winheim) und seine Erben erklären, dass sie ihrem Herrn Johann von Oberstein (von Stein) und seinen Erben die 12 Malter Korngülte und alle Gefälle in der Vogtei zu Hofheim (hofeheim), im Dorf und in der Mark, die früher Reichsbann (daz da was Rychbanne) waren und die sie von Johann von Oberstein zu Lehen trugen, zu Kauf geben sollen. Johann von Oberstein und seine Erben können die Gülte und Gefälle für 80 Pfund Heller in guter und gebräuchlicher Währung am St. Georgstag [23. April] eines beliebigen Jahres wieder zurückkaufen.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament, Fragment des mit Schlaufe abhängenden Siegels