Johann Schultheiß gen. zu Weinheim erklärt, dass er seinem Herrn, Johann von Oberstein, genannte Einkünfte zu Kauf geben soll.
1357 Dezember 4
an dem Mandage vor sant Nycolaus dag
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 490
Johann Schultheiß gen. zu Weinheim (Winheim) und seine Erben erklären, dass sie ihrem Herrn Johann von Oberstein (von Stein) und seinen Erben die 12 Malter Korngülte und alle Gefälle in der Vogtei zu Hofheim (hofeheim), im Dorf und in der Mark, die früher Reichsbann (daz da was Rychbanne) waren und die sie von Johann von Oberstein zu Lehen trugen, zu Kauf geben sollen. Johann von Oberstein und seine Erben können die Gülte und Gefälle für 80 Pfund Heller in guter und gebräuchlicher Währung am St. Georgstag [23. April] eines beliebigen Jahres wieder zurückkaufen.
Aussteller
Ausfertigung Pergament, Fragment des mit Schlaufe abhängenden Siegels
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6588021