HHStAW Bestand 128/1 Nr. 1860

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

König Ruprecht belehnt Siegfried von Oberstein mit seinem Anteil an Burg, Vorburg, Dorf und Gericht zu Gundheim.

Datierung 

Heidelberg 1405 Dezember 10

Originaldatierung 

uff den nehsten dornstag nach Sant niclaus des heiligen Bischoffs

Provenienz

(Vor-) Provenienzen 

Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 1860

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

König Ruprecht belehnt seinen Amtmann zu Odernheim, Siegfried von Oberstein (vom Steyne), Ritter, mit seinem Anteil an Burg, Dorf und Gericht zu Gundheim (Guntheym) mit allen Rechten und allem Zubehör.

Siegler 

angekündigt: Aussteller

Formalbeschreibung 

Abschrift 16. Jh. zusammen mit Nr. 1861-1866, hier: S. 1-2; Es handelt sich um ein Papierlibell (24 S.), eine aus 6 zusammengebundenen Doppelblättern bestehende Lage (?) eines Kopialbuches (?). Die Bindung ist innen durch 2 makulierte Pergamentstücke verstärkt. Das Libell enthält die Abschriften von 7 Urkunden sowie auf S. 21-23 einen undatierten Brief Friedrichs von Flersheim an Kaiser [Maximilian I.] bezüglich der Gundheimer Reichslehen. Es liegt ein zugehöriges (?) ehemaliges Einbandblatt (?), Papier, mit Schreibproben (16. Jh.) bei, das im 20. Jh. mit der roten Beschriftung „Copiar II Gundheimer Lehnsurkunden“ versehen wurde.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.