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HHStAW Bestand 128/1 Nr. 1860

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Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

König Ruprecht belehnt Siegfried von Oberstein mit seinem Anteil an Burg, Vorburg, Dorf und Gericht zu Gundheim.

Datierung

Heidelberg 1405 Dezember 10

Originaldatierung

uff den nehsten dornstag nach Sant niclaus des heiligen Bischoffs

Provenienz

(Vor-) Provenienzen

Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 1860

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

König Ruprecht belehnt seinen Amtmann zu Odernheim, Siegfried von Oberstein (vom Steyne), Ritter, mit seinem Anteil an Burg, Dorf und Gericht zu Gundheim (Guntheym) mit allen Rechten und allem Zubehör.

Siegler

angekündigt: Aussteller

Formalbeschreibung

Abschrift 16. Jh. zusammen mit Nr. 1861-1866, hier: S. 1-2; Es handelt sich um ein Papierlibell (24 S.), eine aus 6 zusammengebundenen Doppelblättern bestehende Lage (?) eines Kopialbuches (?). Die Bindung ist innen durch 2 makulierte Pergamentstücke verstärkt. Das Libell enthält die Abschriften von 7 Urkunden sowie auf S. 21-23 einen undatierten Brief Friedrichs von Flersheim an Kaiser [Maximilian I.] bezüglich der Gundheimer Reichslehen. Es liegt ein zugehöriges (?) ehemaliges Einbandblatt (?), Papier, mit Schreibproben (16. Jh.) bei, das im 20. Jh. mit der roten Beschriftung „Copiar II Gundheimer Lehnsurkunden“ versehen wurde.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.