Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Erlaubnis der Leinweberzunft Fulda für Valentin Sauer Handel mit Stoffen außerhalb Fuldas zu betreiben
Datierung
1649 Dezember 23
Originaldatierung
Geschehen Fulda den 23ten Decembris Anno 1649
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Valentin Sauer, Bürger und Kramer in Fulda, bekundet zusammen mit seiner Frau Elisabeth für sich und beider Erben, dass ihm von der Leinweberzunft in Fulda gestattet worden ist, mit fuldischen Tüchern außerhalb der Stadt Fulda Handel zu treiben. Innerhalb von Fulda ist ihm der Handel untersagt, um nicht die Geschäfte der hiesigen Meister zu behindern. Es darf nicht nur Leinentuch sein, sondern auch anderes "Schmahlenzeug", das er zurechtgeschnitten hat verkaufen. Seine Söhne sollen das Leinweberhandwerk bei einem zünftigen Meister in Fulda erlernen, die Gebühren dafür sind bereits entrichtet. Für den Aussteller siegelt Lukas Heinrich zu Gelnhausen, Forstmeister, fürstlich-fuldischer Geheimer Rat und Oberschultheiß von Fulda.
Siegler
Lukas Heinrich mit seinem Amtssekret
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, Deutsch, papiergedecktes Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.