HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 289

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Erlaubnis der Leinweberzunft Fulda für Valentin Sauer Handel mit Stoffen außerhalb Fuldas zu betreiben

Datierung 

1649 Dezember 23

Originaldatierung 

Geschehen Fulda den 23ten Decembris Anno 1649

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Valentin Sauer, Bürger und Kramer in Fulda, bekundet zusammen mit seiner Frau Elisabeth für sich und beider Erben, dass ihm von der Leinweberzunft in Fulda gestattet worden ist, mit fuldischen Tüchern außerhalb der Stadt Fulda Handel zu treiben. Innerhalb von Fulda ist ihm der Handel untersagt, um nicht die Geschäfte der hiesigen Meister zu behindern. Es darf nicht nur Leinentuch sein, sondern auch anderes "Schmahlenzeug", das er zurechtgeschnitten hat verkaufen. Seine Söhne sollen das Leinweberhandwerk bei einem zünftigen Meister in Fulda erlernen, die Gebühren dafür sind bereits entrichtet. Für den Aussteller siegelt Lukas Heinrich zu Gelnhausen, Forstmeister, fürstlich-fuldischer Geheimer Rat und Oberschultheiß von Fulda.

Siegler 

Lukas Heinrich mit seinem Amtssekret

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, Deutsch, papiergedecktes Siegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.