Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Belehnung von Matthes Arnold mit dem Pfarrgut in Melters durch Pfarrer Johannes Axt
Datierung
1631 Januar 6
Originaldatierung
Der geben ist uff Trium Regum, Nach Christi geburts im Sechzehenhundert Ein undt dreyssigsten Jar
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johannes Axt (Atxt), Pfarrer zu Schlitz und Pastor zu Burghaun (Haun), bekundet, dass er Matthes Arnold aus Melters und seine Frau mit dem Pfarrgut in Melters mit allen Zugehörungen erblich belehnt hat. Zuvor haben sie das Gut von Hans Lempert für 700 Gulden à 42 Böhmisch [Groschen] gekauft. Die Lehnsleute sollen das Gut zu ihrem Nutzen gebrauchen und pfleglich bewirtschaften. Als Erbzinsen sind an den Pfarrer und seine Nachfolger an Michaelis [29.9.] ein Viertel Korn, ein Viertel Hafer, 17 Böhmisch [Groschen], 15 Käse im Wert von 2 Pfennig, 1 Schonbrod im Wert von 1 Böhmisch, 1 Gans, 2 Sommerhähne und ein Fasnachtshuhn zu geben. Weiterhin sollen sie und ihre Erben an der Veitskirmes dem Pfarrer und den Kirchenherrn Essen und ein Maß Wein reichen. Sie sind jedoch von Essensgaben ins Rathaus befreit. Dagegen müssen sie den Kapellan und Hoffmann zu Margretenhaun in der Zeit wenn sie die Zehnten eintreiben aufnehmen und bewirten.
Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.