Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Antwort Abt Balthasars von Fulda an Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers zum Prozess gegen die des Kindsmords beschuldigten Personen
Datierung
1605 September 28
Originaldatierung
In unser Stat Fuldt den acht undt zwantzigssten Septembris, Anno 1605
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, schreibt an Otto Heinich von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld, dass er die Überstellung der des Mordes an ihrem Kind bezichtigten Eltern in das Gericht Lütter vor der Hart vernommen hat. Da er aber die Auslieferung der Personen so lange hinausgezögert habe und auch auf die Mahnungen nicht reagierte, solle er dem Abt nun eine Strafe von 200 Talern bezahlen. Weiterhin ist der Abt erzürnt darüber, dass Otto Heinrich sich anmaßt die Beschuldigten vor sein Gericht zu stellen und Recht und Gerechtigkeit allein auszuüben obgleich das Stift Fulda die Hälfte des Gerichts innehat, und entzieht Otto Heinrich von Ebersberg das Recht zukünftig am Gericht Lütter vor der Hart Recht zu sprechen
Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, Deutsch, Briefsiegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. Urk. 233, 235, 247
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.