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HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 236

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Antwort Abt Balthasars von Fulda an Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers zum Prozess gegen die des Kindsmords beschuldigten Personen

Datierung

1605 September 28

Originaldatierung

In unser Stat Fuldt den acht undt zwantzigssten Septembris, Anno 1605

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, schreibt an Otto Heinich von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld, dass er die Überstellung der des Mordes an ihrem Kind bezichtigten Eltern in das Gericht Lütter vor der Hart vernommen hat. Da er aber die Auslieferung der Personen so lange hinausgezögert habe und auch auf die Mahnungen nicht reagierte, solle er dem Abt nun eine Strafe von 200 Talern bezahlen. Weiterhin ist der Abt erzürnt darüber, dass Otto Heinrich sich anmaßt die Beschuldigten vor sein Gericht zu stellen und Recht und Gerechtigkeit allein auszuüben obgleich das Stift Fulda die Hälfte des Gerichts innehat, und entzieht Otto Heinrich von Ebersberg das Recht zukünftig am Gericht Lütter vor der Hart Recht zu sprechen

Siegler

Der Aussteller

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Papier, Deutsch, Briefsiegel ab und verloren

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Vgl. Urk. 233, 235, 247

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.