Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Belehnung von Walter und Katharina Kircher mit Teilen des Heiligkreuzguts bei Schwinges durch das Stift Heiligkreuz in Hünfeld
Datierung
1614 Juni 20
Originaldatierung
So geschehenn freytags den 20. Junii Anno Domini Sechzehenhundert und vierzehenn
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie drei Teile eines Wiesenguts bei Schwinges, das Heiligkreuzgut genannt, mit allen Zugehörungen an Walter Kircher, Einwohner von Rückers, seiner Frau Katharina und beider Erben verlehnt haben. Das Gut kam erblich nach dem Tod von Walters Vater Heinz auf sie. Sie sollen das Gut nach ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein Viertel Korn, ein Viertel Hafer, 14 Gnacken <...> und vier Pfennige an Geld zu entrichten. Der Zins soll ihnen und ihren Erben nicht erhöht werden.
Siegler
Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.