Belehnung von Walter und Katharina Kircher mit Teilen des Heiligkreuzguts bei Schwinges durch das Stift Heiligkreuz in Hünfeld
1614 Juni 20
So geschehenn freytags den 20. Junii Anno Domini Sechzehenhundert und vierzehenn
Johann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie drei Teile eines Wiesenguts bei Schwinges, das Heiligkreuzgut genannt, mit allen Zugehörungen an Walter Kircher, Einwohner von Rückers, seiner Frau Katharina und beider Erben verlehnt haben. Das Gut kam erblich nach dem Tod von Walters Vater Heinz auf sie. Sie sollen das Gut nach ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein Viertel Korn, ein Viertel Hafer, 14 Gnacken <...> und vier Pfennige an Geld zu entrichten. Der Zins soll ihnen und ihren Erben nicht erhöht werden.
Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v6159215