HStAM Bestand Urk. HLB Fulda Nr. 44

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Belehnung der Küsterei des Stifts Heiligkreuz Hünfeld mit verschiedenen Gütern

Datierung 

1436 Januar 3

Originaldatierung 

Datum anno domini millesimo Quadringentesimotrecesimosexto in octava Johannis Ewangeliste

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Heinrich, Dekan, Hermann von Truhe, Weinkellner und der gesamte Konvent des Klosters Fulda bekunden, dass sie Heinrich Rossmann, Küster des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, mit all dem belehnt haben, was Tolde von Walde, ehemaliger Kellner des Stifts Hünfeld, in der Graufurt, in der Herbach und drumherum an Äckern, Wiesen, Hofstätten, Gärten, Hölzern und Feldern innegehabt hat. Tolde von Walde hat mit Zustimmung des Abts und Konvents von Fulda seine Lehen an die Küsterei Hünfeld verkauft. Die Küsterei soll die Lehen erblich und ewiglich zum Unterhalt des zeitigen Küsters des Stifts und aller seiner Nachfolger besitzen. Als Erbzinsen sind an das Kloster Fulda jährlich 12 Schillinge, 3 Hühner und ein halber Rheinischer Gulden zu entrichten. Bei Antritt des Amtes soll jeder Küster 1 Rheinischen Gulden als Besthaupt an die Kellnerei bezahlen.

Siegler 

Abt Johann und der Konvent

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.