HStAM Bestand Urk. HLB Fulda Nr. 4

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Privileg Papst Coelestins III. für Kloster Rasdorf

Datierung 

1191 Mai 2

Originaldatierung 

Datum Rome VI. non. Maii Indict. IX. Anno Incarn. Dominicae M°C°XC°I° Pontificatus vero Domini Celestinie PP.III Anno I.

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Papst Coelestin III. bekundet gegenüber Konrad, Propst des Klosters St. Johannes in Rasdorf, und dem gesamten Konvent daselbst, dass er die Kirche in Rasdorf, geweiht Johannes des Täufers und der heiligen Cäcilia unter den Schutz des heiligen Stuhls stellt und bestätigt ihr die Besitzungen der Kirche St. Laurentius in Usingen (Ussine), der Dörfer Taft (Daftaha), , Suhl (Sulaha), , Isleibs (Isileibes), Nägelstedt (Negilstete), Mehler (Melre), Clettstedt (Cletistete), , , , , und Haselstein (Hasalahe) mit allen Zugehörungen und Rechten. Das Kloster untersteht der päpstlichen Jurisdiktion. Kein Herrscher dürfe sich des Klosters ermächtigen oder an seinen Privilegien rühren, außer der Abt von Fulda. Keinem ist es erlaubt die Kirche in ihrer Ordnung zu stören, ihr ihre Besitzungen abstreitig zu machen, Weggenommenes zu behalten, den Besitz oder ihr Recht zu schmälern.

Siegler 

Der Aussteller

Formalbeschreibung 

Abschrift, Papier, Latein

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.