HStAM Bestand Urk. 1 Nr. 4155

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Johann von Fulda verkauft mehrere Städte an Landgraf Ludwig I.

Datierung 

1427 Dezember 8

Originaldatierung 

Frankfurt 1427 an unser lieben frauwen tag concepcionis.

Alte Archivsignatur 

Schublade 57 Nr. 8

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Abt Johann von Fulda, Heinrich, Dekan, und der Konvent des Stiftes Fulda bekunden, daß sie mit Rat ihrer Prälaten und Freunde dem Mainzer Erzbischof Konrad und Landgraf Ludwig [I.] Stadt und Burg Fulda halb, Hünfeld halb, Geisa und Rockenstuhl zu je zwei Teilen für 16000 fl., Lauterbach ganz für 5000 fl., Fischberg ganz für 2930 fl., Brückenau ganz und Schildeck halb für 7000 fl. mit Ämtern, Gerichten, Zöllen, Zinsen, Renten, Nutzungen, Gefällen und anderem Zubehör mit Ausnahme der geistlichen Lehen, Mannlehen und Burglehen verkauft haben. Sie haben diese Summe bereits erhalten und zum Nutzen des Stiftes verwandt. Die Käufer können sich der genannten Burgen, Städte und Ämter zu ihrem Nutzen bedienen, jedoch nicht gegen das Stift Fulda. Amtleute, Schultheißen, Bürgermeister, Schöffen, Räte und Bürger sollen ihnen huldigen und gehorsam sein. Es ist weiter ausgemacht worden, daß Abt und Stift dem Mainzer Erzbischof seinen Teil der Gefälle aus der Hälfte von Fulda und Hünfeld mit jährlich 302 1/2 fl. vergüten und dem Landgrafen zu seinem Teil jährlich 222 fl. geben, und zwar je zu zwei Zielen Juni 24 und Dezember 25 in Fulda auszahlen. Nach dem Tode des jetzigen Erzbischofs muß die Zahlung an seinen Nachfolger in Orb, die Zahlung an den Nachfolger des jetzigen Landgrafen in Rotenburg erfolgen. Der Abt ist verpflichtet, den Amtleuten, die Landgraf und Erzbischof nach Fulda setzen, das notwendige Brennholz zu liefern. Erzbischof und Landgraf sollen die genannten Burgen und Städte, Ämter und Gerichte mit Zubehör ungestört von Fulda innehaben, doch sollen sie dem Stift offenstehen. Geistliche und Kloster zu Brückenau sind für das Ihrige vom Zoll befreit. Die beiden Herren sollen das Gericht zum Paradies in Fulda und das Geleit im Lande wieder herstellen und handhaben. Der Wiederkauf der genannten Orte für die genannten Summen ist jährlich Februar 22 mit 12-wöchentlicher Kündigungsfrist möglich. Die Rückzahlung der Beträge muß dann entweder in Frankfurt, Gelnhausen oder Friedberg geschehen.

Siegler 

Fulda, Fürstäbte, Johann I. von Merlau; Fulda, Dekane, Heinrich [I.]

Formalbeschreibung 

Membran stark beschädigt, die Schrift verblaßt (lt. Findbuch). Die Siegel fehlen (lt. Findbuch).

Druckangaben 

Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 485 Nr. 1234; Riedesel zu Eisenbach 2, S. 109 Nr. 420.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 3386

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Urkunde