HStAM Bestand Urk. 1 Nr. 3687

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Graf Johann von Katzenelnbogen erhält eine Urkunde über die Präbenden in St. Goar

Datierung 

1408 Mai 14

Originaldatierung 

D. 1408 feria secunda post dominicam Cantate.

Alte Archivsignatur 

Nachträge 4 Nr. 34

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Graf Johann von Katzenelnbogen und seine Frau Anna bekunden, daß sie von Friedrich, Abt, und dem Konvent des Klosters Prüm folgende besiegelte Urkunde über die Präbenden und Vikariate des Stiftes zu St. Goar erhalten haben: Friedrich, Abt von St. Salvator in Prüm, Benediktinerordens, bekundet, daß Graf Johann von Katzenelnbogen die Burg Rheinfels und die Stadt St. Goar vom Prümer Gotteshaus zu Lehen besitzt und von seinen Vorfahren hergebracht hat und daß in dieser Stadt vor langer Zeit eine Kirche und ein Stift zu Ehren St. Goars erbaut, gestiftet und für 12 Kanoniker und 9 Vikare begabt worden ist. Die Einkünfte dieser Präbenden und Vikariate sind jedoch so gesunken, daß sich die Kanoniker und Vikare kaum noch davon ernähren können. Ihre Verleihung hat seit jeher den Prümer Äbten zugestanden. Abt Friedrich hat nun erwogen, daß Graf Johann und seine Vorfahren, von denen viele in der Kirche zu St. Goar begraben liegen, immer gute Schirmherren und Vögte der Kirchen zu Prüm und zu St. Goar gewesen sind, deren Angehörige in ihrem Besitz geschützt haben und daß Graf Johann imstande ist, auch in Zukunft Kirche und Stift mit starker Hand und Macht zu schirmen, so daß das St. Goarer Stift nicht eingeht, sondern sich wieder bessert und zunimmt. Infolgedessen ist Abt Friedrich mit dem Dekan Wilhelm, dem Propst Gerhard, dem Kellerer Johann, dem Kantor Eberhard, dem Kustos Friedrich, dem Siechenmeister Johann, dem Kämmerer Dietrich und den anderen Konventsbrüdern nach mannigfachen Kapitelsitzungen dahin übereingekommen, daß Graf Johann und seine Erben mit dem Abt von Prüm die Präbenden und Vikariate zu St. Goar wechselweise besetzen sollen. Sie sollen ihre Kandidaten dem Dekan und Kapitel der Kirche zu St. Goar vorschlagen, und diese sie annehmen und einsetzen gemäß den Gewohnheiten ihrer Kirche. Der Abt bezeugt, daß er zu diesem Beschluß freiwillig gekommen und nicht gezwungen worden ist. Er verleiht daher durch diese Urkunde dem Grafen das Recht, abwechselnd mit ihm eine geeignete Persönlichkeit zu den Präbenden und Vikariaten zu präsentieren. Für die erste frei werdende Stelle steht dem Abt das Benennungsrecht zu. Die Kanoniker und Vikare zu St. Goar sollen ungehindert von Abt und Graf jederzeit ihren Dekan, Kustos und Kantor wählen dürfen, die Wahl jedoch dem Abt mitteilen, wie es seit alters üblich ist. Siegel des Abtes Friedrich. Die Inhaber der Stiftsdignitäten zu St. Goar siegeln mit ihrem Konventssiegel. Graf Johann von Katzenelnbogen und seine Frau Anna geloben eidlich, alle diese Punkte zu halten, und siegeln beide.

Siegler 

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV.; Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Johanns IV., geb. Gräfin von Katzenelnbogen

Formalbeschreibung 

Pergament, aufgezogen, stockfleckig, nur noch Teile der Urkunde vorhanden. Die Siegel fehlen.

Druckangaben 

Demandt, Regesten Katzenelnbogen, S. 721 Nr. 2585.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 16539

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Urkunde