Identifikation (Urkunde)
Datierung
1580 Juni 30
Originaldatierung
Gebenn und geschehenn Fulda denn dreyßigistenn Junii im fünffzehenhunderten unnd achtzigstenn jar
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Eberhard Schutzbar (Schutzpar) genannt Milchling, Amtmann in Steinau und Schultheiß von Fulda, bekundet, dass er von Johann (Hans) Braun, Bürger in Fulda, eine Mühle, genannt Merlesmühle, mit allem Zubehör für eine [nicht genannte] Geldsumme gekauft hat. Die Mühle ist dem Alten Hof lehns-, zins- und dienstpflichtig. Dem Kauf hat [Heinrich von Bobenhausen], Hochmeister des Deutschen Ordens, nur zugestimmt, weil Eberhard ein langjähriger Fuldaer Diener ist; üblicherweise werden Fuldaer Bürger- oder Bauerngüter nicht an Adlige übergeben oder verkauft. Eberhard Schutzbar verspricht für sich, seine Ehefrau und seine Erben, dass die Mühle zu ihren Lebzeiten oder nach ihrem Tod nicht an eine adlige Person, sondern wieder an einen Bürger oder Bauern ausgegeben werden soll. Von der Mühle sind Handlohn, Zinse und Frondienste an das Kloster Fulda zu leisten. Mit dem Lehen ist kein Jagdrecht verbunden, sei es in der Form von Hetzjagd, Fallenstellen (garnstellen), Treibjagd (lauffen), Vogelfang oder in anderer Form. Die Mühle soll in dem Umfang und Zustand, wie sie Eberhard Schutzbar besitzt, bleiben. Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler
[Eberhard Schutzbar]
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, unbesiegelt
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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