HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 2057

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1701 Februar 1 und 2

Originaldatierung 

... anno incarnationis Dominicae millesimo septingentesimo primo indictione nona pontificatus autem sanctissimi domini nostri domini Clementis divina providentia papae eiusdem nomins undecimi anno primo die vero Martis quae erat prima mensis Februarii ... Actum Fuldae in superiori aulae Fuldensis conclavi prima die mensis Februarii anno millesimo septingentesimo primo ...; [1701 Februar 2] horas inter octavam nonam decimam et undecimam antemeridianas in predicta summa aede sancti Salvatoris hic Fuldae

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann Samuel Solth [?], Bakkalaureus der Theologie, Notar päpstlicher Autorität, Kanoniker und Pfarrer (parochus) [?] von St. Maria in Erfurt fertigt eigenhändig ein Notariatsinstrument aus. 1701 Februar 1 ist der Notar von Matthäus Wolle, Generalvikar in spiritualibus des Abtes von Fulda und Doktor der Theologie, aufgefordert werden, die Weihe und Infulierung zu beurkunden, die am Folgetag [1701 Februar 2] dem neugewählten Adalbert von Schleifras, Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, Abtprimas für Deutschland und Frankreich, der nach seiner Wahl beim Papst um Bestätigung seiner Wahl gebeten hat, und darum, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl weihen lassen zu dürfen, in Anwesenheit des Notars und der Zeugen Johann Laymann und Georg Konrad Richter feierlich gespendet werden soll. Am 2. Februar wird vormittags zwischen acht und elf Uhr, während einer feierlichen Messe vor dem nach Osten hin gelegenen Hochaltar St. Maria, wird Adalbert von Schleifras, gewählter und bestätigter Abt von Fulda, in Gegenwart des Notars und der Zeugen unter Assistenz von Ambrosius Cook, Abt des Schottenklosters von St. Jakob in Würzburg, und Gottfried Ibamerich [?], Abt des Prämonstratenserstifts Oberzell bei Würzburg, Generalvisitator mehrerer Zirkarien, mit Zustimmung des Erzbischofs von Mainz durch Johann Jakob [Senfft], Titularbischof von Vera, [Weihbischof] von Mainz, Kanoniker von St. Marien in Erfurt und St. Peter und Alexander in Aschaffenburg, zum Abt geweiht. Dazu legt Adalbert die nachfolgend inserierte Pergamenturkunde des Papstes über die Wahl des die Weihe spendenden Bischofs vor, die durch den Notar verlesen wird. Im Anschluss daran leistet Adalbert den nachfolgend inserierten Treueid auf den Papst gemäß dem ihm in verschlossener Urkunde übersandten Eid. Nach Ablegung des Eides erfolgt nach dem Messopfer unter dem Jubel der Anwesenden feierlich die Weihe. Johann Jakob [Senfft] bestätigt mit Unterschrift und Siegel den Empfang des Treueides von Abt Adalbert; Abt Ambrosius von St. Jakob und Abt Gottfried von Oberzell bestätigen die Handlung mit ihrem Siegel; Gottfried gibt sich wegen Siegelkarenz mit dem Siegel des Ambrosius zufrieden. Ankündigung von Unterfertigung und Siegel. Inserierte Urkunde über die Wahl des Bischofs: Papst Clemens XI. gestattet dem neugewählten Adalbert von Schleifras, Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl weihen zu lassen. Gemäß einer gesonderten Urkunde ist Adalbert nach dem außerhalb der Kurie eingetretenen Tod des Placidus [von Droste], Abt von Fulda, vom Konvent kanonisch zum Abt gewählt worden und vom Papst nach Beratung im Konsistorium bestätigt worden. Der Bischof soll vor der Weihehandlung den in einer verschlossenen Urkunde übersandten Eid (quam sub bulla nostra mittimus introclusam et ... formam iuramenti) von Adalbert ablegen lassen. Adalbert soll darüber eine mit eigenem Boten nach Rom zu sendende besiegelte Urkunde ausstellen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Cum nos hodie. (Datum Romae apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominice millesimo septingentesimo tertio Nonas Ianuarii pontificatus nostri anno primo) [1701 Januar 3]. Inserierte Urkunde über den Treueeid: Eidesformel für Adalbert von Schleifras, Abt von Fulda. Adalbert gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Clemens XI. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstigen Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Klosters wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Konvents, es sei denn mit Zustimmung des Papstes; auch das Verbot der Investitur von Jurisdiktionalgütern (investiturarum bonorum iurisdictionalium) an Niederkirchen (ad ecclesias inferiores spectantium) von 1625 (anno Domini millesimo sexcentesimo vigesimo quinto) will der Abt einhalten. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. Unterschrift: Ego idem Adalbertus a Schleiffras abbas Fuldensi / spondeo voveo ac iuro sic me Deus adiuvet et haec sancta Dei evangelia manu propria. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)

Unterschriften 

(Iohann Samuel Solth manu propria)

Johann Layman

Georg Konrad Richter

Zeugen 

Johann Laymann, Kanoniker der Stiftskirchen von [St. Bonifatius] in Fulda und [St. Johann der Täufer und Cäcilia] in Rasdorf

Georg Konrad Richter, Kammerrat (consiliarii consiliaris) des Abtes von Fulda

Siegler 

Johann Samuel Solth

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Lothar Franz von Schönborn, Erzbischof von Mainz [1695-1729].

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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