HStAD Bestand E 3 A in Nr. 3/1

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern
Alle Digitalisate anzeigen...

Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung, wie die Verrechnung des falsch fallenden Viehes mit den Wasenmeistern vorgenommen werden soll. Grundsätzlich gilt: das Fleisch dem Wasenmeister, die Haut, Fett und Unschlitt dem Viehbesitzer, Abdeckerlohn für einen Ochsen ein Gulden und für ein Rind oder eine Kuh 30 Albus

Laufzeit 

Darmstadt, 1728 September 27

Fundstelle (Blatt / Seite) 

Nummer 91

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF