Identifikation
Titel
Verordnung, wie die Verrechnung des falsch fallenden Viehes mit den Wasenmeistern vorgenommen werden soll. Grundsätzlich gilt: das Fleisch dem Wasenmeister, die Haut, Fett und Unschlitt dem Viehbesitzer, Abdeckerlohn für einen Ochsen ein Gulden und für ein Rind oder eine Kuh 30 Albus
Laufzeit
Darmstadt, 1728 September 27
Fundstelle (Blatt / Seite)
Nummer 91
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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