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HStAD Bestand E 3 A in Nr. 3/1

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Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung, wie die Verrechnung des falsch fallenden Viehes mit den Wasenmeistern vorgenommen werden soll. Grundsätzlich gilt: das Fleisch dem Wasenmeister, die Haut, Fett und Unschlitt dem Viehbesitzer, Abdeckerlohn für einen Ochsen ein Gulden und für ein Rind oder eine Kuh 30 Albus

Laufzeit

Darmstadt, 1728 September 27

Fundstelle (Blatt / Seite)

Nummer 91

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF