Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers Lebrecht Gottlobs Freiherr von Bibra auf Iremelshausen und Aubstadt bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Rappershausen und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Adalbert [von Walderdorff], Bischof und Abt von Fulda
Datierung
1757 November 15
Originaldatierung
So geben ist in unser stadt Fulda dienstags den 15ten novembris im 1757ten iahre
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse von Stein)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Lebrecht Gottlob Freiherr von Bibra auf Iremelshausen und Aubstadt bestätigt in Vormundschaft für die Brüder Friedrich Karl und Dietrich Philipp August von Stein die Belehnung mit dem Dorf Rappershausen (Rappershauszen) [Gem. Hendungen, Landkr. Rhön-Grabfeld], zwei Huben in Behrungen (Beringen) [Ortsteil der Gem. Grabfeld, Lkr. Schmalkaden-Meiningen] und einem Gut in (Lantzen) durch Adalbert [von Walderdorff], Bischof und Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Siegler
Johann Philipp Freiherr von Münster
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel, ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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