HStAM Bestand Urk. 76 Nr. 3421

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Revers Herrmanns Landgraf von Thüringen bezüglich der Belehnung mit Gütern in Westera durch Heinrich [von Kronberg?], Abt von Fulda, und Bestätigung der Verpfändung von Einkünften in Marbach (?) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Orten

Datierung 

[1213?]

Originaldatierung 

ohne Datum

Alte Archivsignatur 

R I b Fulda (Lehenreverse Sachsen-Thüringen)

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Hermann [I.?] Landgraf von Thüringen (Thuringia) und Pfalzgraf von Sachsen (Saxonia) bestätigt die Belehnung mit den fuldischen Gütern in Westera (Westra) [Wüstung, Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.], ausgenommen eine Salzpfanne, durch Heinrich [von Kronberg?], Abt von Fulda, und erklärt, dass er dem Konvent 300 Mark zum Kauf von Ländereien gegeben hat. Außerdem bestätigt der Landgraf, dass er dem Konvent jährliche Einkünfte in Höhe von sieben Pfund für ein Jahr verpfändet hat, unter der Bedingung, dass wenn er dem Konvent innerhalb des Jahres Ländereien, die sechs Mark Einkünfte erbringen, zu Eigen gibt, die verpfändeten Einkünfte an ihn zurückfallen. Überträgt er dem Konvent bis zum Ende des Jahres keine entsprechenden Ländereien, so sollen die verpfändeten Einkünfte von da an Eigentum des Konvents sein. Die genannten Einkünfte erwachsen aus Gütern in Marbach (?) (Martbeche) [Ortsteil der Gem. Erfurt], Tunzenhausen (Tunzenhusen) [Ortsteil der Gem. Sömmerda, Lkr. Sömmerda], (Bunesdorf) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Orten.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel, ab und verloren

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. auch Schannat, Client. Fuld. Nr. 22.

Urkundentext wohl unvollständig, bricht nach Nennung der Orte ab

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original