HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 2007

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1691 März 11

Originaldatierung 

So geschehen Fuldt den 11ten Martii anno 1691

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Herbold Reinhard von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau und seine Erben, dass er, Placidus [von Droste], Abt von Fulda, sowie dessen Nachfolgern seine adligen Lehnsgüter und seinen freien Adelssitz in Buchenau samt allem Zubehör und allen Rechten verkauft hat. Dazu gehören auch eine freie Mühle und ein in Schwarzenborn gelegener freier Hof sowie der achte Teil des buchenauischen Burgsitzes. Zu diesem Burgsitz gehören Anteile an der Burgstelle, des großen Gefängnisturms, der Brücke, des Grabens, des Burgzehnts und weiterer Behausungen; weiter ein Anteil am Schafhof, an einem Wirtschaftshof (meisterei), das freie Schankrecht an der Kirchweihe (kirmes) in den Orten Erdmannrode (Erdtmansroth) und Buchenau sowie ein Achtel des Lehns in Hünfeld (Heunfeld) samt aller geistlichen und weltlichen Jurisdiktionsrechte; diese Güter soll das Kloster künftig in der gleichen Weise besitzen wie er und seine Vorfahren. Der Verkaufspreis für die genannten Güter beträgt 10000 Gulden in fuldischer Währung, jeder Gulden zu 30 Albus. 9000 Gulden dieser Summe soll Herbold Reinhard von der fuldischen Rentkammer sofort bekommen, die übrigen 1000 Gulden verteilt über zwei Jahre. Herbold Reinhard versichert, dass die Güter unverpfändet sind, wofür er mit seinem übrigen beweglichen und unbeweglichen Gut einsteht. Er bestätigt weiter den Empfang der genannten 9000 Gulden, quittiert diese Summe und erklärt abschließend unter Nennung entsprechender Rechtssätze seinen Verzicht auf die genannten Güter zugunsten des Klosters. Herbold Reinhard verspricht weiter, dem Kloster darüber hinaus eine ausführliche Auflistung des Besitzes und ein Erbregister zu überstellen. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1691 Maer...

Unterschriften 

(Herbold Reinhard von Buchenau, Anna Margretta von Buchenauw [links und rechts unter der Plica])

Siegler 

Herbold Reinhard von Buchenau, Anna Margarete von Buchenau

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, zwei mit grünen Seidenbändern angehängte Siegel in Holzkapseln

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Ein Albus (= Weißpfennig) bezeichnet eine seit dem 14. Jahrhundert gebräuchliche Silberscheidemünze, die bis ins 19. Jhd. vor allem im Rheinland, später auch in Hessen geprägt wurde. Ein Albus galt in Hessen neun Pfennige.

Vgl. hierzu Nr. 2016.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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