Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Verpfändung einer Korngülte in Breitenbach an Wilhelm von Herda den Älteren durch Wecker und Dietmar von Landeck
Datierung
1417 Februar 2
Originaldatierung
Datum anno domini millesimo CCCC° XVII° in die purificationis beate Marie virginis
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Brüder Wecker (Weckir) und Dietmar von Landeck bekunden mit Weckers Sohn Ludwig (Lotze) und dessen Ehefrau Gele, dass sie Wilhelm von Herda (Herde) dem Älteren und dessen Ehefrau Elisabeth (Elsin) elf Mark lötiges Silber nach Erfurter Währung schulden. Dafür erhalten die von Herda jährlich einen Zins in Höhe von acht Vierteln fuldischen Korns aus einem Gut in Breitenbach [vermutlich Breitenbach am Herzberg, Lkr. Hersfeld-Rotenburg]. Der Verkauf und die Verpfändung des Guts durch die von Landeck werden ausgeschlossen. Es folgen Absprachen über die Ablösung und Verpfändung des Guts. Siegelankündigung Weckers und Dietmars von Landeck.
Siegler
Wecker von Landeck
Dietmar von Landeck
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, 2 abhangende Siegel (Siegel Nr. 1 beschädigt)
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Detailseite | Original | Original |