Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Bestätigung durch Bernhard von Wangenheim des Verkaufs auf Wiederkauf von Einkünften in Haina mit Einlöseklausel
Datierung
1495 April 03
Originaldatierung
... der gegeben ist nach Christi geburt virzehenhundertt und im funf und nuncziclisten iare uf fritag nach dem sontage genannt letare
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Bernhard von Wangenheim (Wangheym) bestätigt für sich, seine Frau Margarete und seine namentlich genannten Söhne den Verkauf auf Wiederkauf von Einkünften in Haina (Hayne) [Gem. im Lkr. Gotha] an den Dechanten und das Kapitel Unser Lieben Frau in Erfurt (Erffurtt) und bekennt, dass er dieses Lehen innerhalb von zehn Jahren wieder einlösen muss, andernfalls ist Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, berechtigt, dies zu tun. Siegelankündigung.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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