HStAD Bestand E 3 A Nr. 60/12

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Bei geringfügigen Sachen sind keine Anwälte in Anspruch zu nehmen. Die Prozessordnung und die dort in § 6, 7, 8 und 9 aufgeführten Vorschriften sind genau zu beachten

Laufzeit 

Gießen, 1779 Oktober 4

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF