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HStAD Bestand E 3 A Nr. 60/12

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Bei geringfügigen Sachen sind keine Anwälte in Anspruch zu nehmen. Die Prozessordnung und die dort in § 6, 7, 8 und 9 aufgeführten Vorschriften sind genau zu beachten

Laufzeit

Gießen, 1779 Oktober 4

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF