Identifikation
Titel
Verordnung: Allen Untertanen wird zur Pflicht gemacht, bei anstehender Verkaufsabsicht eines Grundstückes alle auf dem Grundstück anstehenden Kasten- und andere Schulden den Beamten anzuzeigen. Jede Unterlassung wird mit Geld bestraft
Laufzeit
Darmstadt, 1717 Mai 19
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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