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HStAD Bestand E 3 A Nr. 53/24

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Allen Untertanen wird zur Pflicht gemacht, bei anstehender Verkaufsabsicht eines Grundstückes alle auf dem Grundstück anstehenden Kasten- und andere Schulden den Beamten anzuzeigen. Jede Unterlassung wird mit Geld bestraft

Laufzeit

Darmstadt, 1717 Mai 19

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF