HStAD Bestand E 3 A Nr. 5/35

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Die Aufteilung der Kollekten im laufenden Jahr soll wie folgt geschehen: 1. Die Neujahrs-, ebenso die Pfingst- und Bettags-Kollekte ist für das Waisenhaus Darmstadt bestimmt, 2. an Ostern für Obergleen zur Kirchen-Reparatur, 3. am 7. Sonntag nach Trinitatis für Eschenrod im Oberamt Nidda, 4. am 15. Sonntag nach Trinitatis für Massenheim in der Herrschaft Eppstein, 5. am 1. Advent für auswärtige Gemeinden und 6. an Estomihi für Marienhagen in der Herrschaft Itter

Laufzeit 

Gießen, 1756 Januar 13

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF