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HStAD Bestand E 3 A Nr. 5/35

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Die Aufteilung der Kollekten im laufenden Jahr soll wie folgt geschehen: 1. Die Neujahrs-, ebenso die Pfingst- und Bettags-Kollekte ist für das Waisenhaus Darmstadt bestimmt, 2. an Ostern für Obergleen zur Kirchen-Reparatur, 3. am 7. Sonntag nach Trinitatis für Eschenrod im Oberamt Nidda, 4. am 15. Sonntag nach Trinitatis für Massenheim in der Herrschaft Eppstein, 5. am 1. Advent für auswärtige Gemeinden und 6. an Estomihi für Marienhagen in der Herrschaft Itter

Laufzeit

Gießen, 1756 Januar 13

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF