Identifikation (Urkunde)
Datierung
1501 Mai 18
Originaldatierung
... der geben ist uf Dinstag nach vocem Iucunditatis anno Domini XV C und eins
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Reinhard von Boyneburg (Boymelburg), Sohn des verstorbenen Philipp von Boyneburg, seiner Schwägerin (suiger) Margarete, geborene von Hatzfeld (Heltzfeld [?]) [bei Battenberg], und ihren Kindern Burg, Amt und Gericht Fürsteneck für eine [nicht genannte] Geldsumme gemäß der darüber ausgestellten Urkunde auf Wiederkauf verpfändet hat. Die Verpfändung geschieht auf Bitte Wilhelms, [Landgrafen von Hessen], Oheim des Abtes, und mit Zustimmung von Dekan Johann und Konvent des Klosters Fulda. Die Verpfändung gilt für die Lebenszeit Reinhards. Nach seinem Tod kann Abt Johann Fürsteneck von den Erben wiederkaufen. Reinhard und seine Erben sollen die Hintersassen (armen leute) des Amts Fürsteneck angebracht (fuglich) behandeln und nicht übermäßig belasten oder überzogen bestrafen. Daraus erwachsene Streitfälle sollen vom Marschall des Klosters entschieden werden. Wenn der Marschall die Mannschaft der Burg anfordern sollte, sollen Reinhard und seine Schwägerin ihn daran nicht hindern. Die Güter und Lehen, die zum Gericht Fürsteneck gehören, dürfen von Reinhard nicht ohne Wissen und Zustimmung des Abtes verpfändet werden. Mit Zustimmung [Landgraf Wilhelms] von Hessen wird Reinhard Lehnsmann von Abt und Kloster und verpflichtet sich, Abt und Kloster treu zu dienen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Rückseite)
Formalbeschreibung
Kopie (16. Jahrhundert), Papier, unbesiegelt
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Das Papier ist an der rechten oberen Ecke beschädigt und repariert worden. Auf der dritten Seite fehlt daher oben rechts der Name des Landgrafen Wilhelm von Hessen.
Die in der Siegelankündigung genannten aufgedrückten Siegel von Abt und Konvent fehlen.
Auf dem alten Papierumschlag der Kopie sind in einer Anmerkung zusätzliche Angaben zur Überlieferung verzeichnet: Diese Copia wurde bei der Bearbeitung der Familie von Boineburg in dem Actenfaszikel Reinhard von Boineburgs hinterlassene Wittib geborene Steinrückin contra das Stift Fulda wegen des Ersatzes des zum Schloß und Teichen in dem von Fulda an den von Boineburg versezten und wiedereingelösten Amte Fürsteneck verwendeten Baulasten und andere Irrungen betreffend vorgefunden; und, da sich sonst in dem Archive keine Spur von dieser Urkunde fand, selbige mit Hinterlassung einer anderen Abschrift von jenen Acten hinweggenommen und in diese Urkundentheke [d. h. Urkundenbestand] gebracht.
Die erwähnte andere Abschrift der Urkunde ist nicht mehr im Adelsarchiv der von Boyneburg im Staatsarchiv Marburg vorhanden.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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