HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1980

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1684 Juni 2

Originaldatierung 

So geschehen Fuldt den 2ten Iunii anno etcetera 1684 [2. Urkunde:] So geschehen Fuldt den 24ten Decembris 1684 [3. Urkunde:] So geschehen Fuldt den 29ten Aprilis 1686 [4. Urkunde:] So geschehen Fuldt den 29ten Aprilis 1686

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Franz Kaspar (Caspar) von Buchholz bekundet für sich, seine Ehefrau Antonia Johanna Sibylle, geborene von Buchenau, und ihre Erben, dass er Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda seine adeligen Güter in Müs (Müß) [Gemeinde Großenlüder], Lüder und Jossa, alles Fuldaer Lehen, mit allem Zubehör und allen Einkünften und Rechten für 25000 Gulden Fuldaer Währung, jeder Gulden im Wert von 15 Batzen oder drei Kopfstücken, dauerhaft verkauft hat. Von der Kaufsumme erhält Franz Kaspar 11500 Gulden in barem Geld. 13500 Gulden werden an seine Gläubiger gezahlt. Die Schulden setzen sich folgendermaßen zusammen: [1.] Der Abt von Fulda erhält laut zweier Schuldverschreibungen 550 Gulden. [2.] Franz Kaspars Schwester [Klara Maria von Buchholz] erhält 3000 Gulden; die Zahlung hat aber erst nach Zustimmung Franz Kaspars zu erfolgen. [3.] Balthasar Romeis [?], Fuldaer Schultheiß in [Bad] Salzschlirf, erhält 150 Gulden. [4.] Georg von Riedesel zu Stockhausen erhält 200 Gulden. [5.] Der Konvent von Fulda erhält 40 Gulden. [6.] Das Kollegiatstift St. Blasius in Fulda erhält 100 Gulden. [7.] Den Erben des Ochs (Ochsischen erben) in Frankfurt sind 9460 Gulden zu zahlen. Die letztgenannten Schulden werden vom Abt gesondert bezahlt. Es wird vereinbart, dass Abt und Kloster alle noch ausstehenden Einkünfte der verkauften Güter erhalten. Franz Kaspar weist Abt und Kloster in den Besitz der Güter ein. Er verzichtet für sich, seine Ehefrau, seine Kinder und seine Erben auf alle Ansprüche auf die verkauften Güter. Er entbindet seine Untertanen und Lehnsleute von allen Verpflichtungen ihm gegenüber und weist sie an, künftig dem Abt und dem Kloster zu dienen. Franz Kaspar verspricht, dass die verkauften Güter nicht verpfändet oder anderweitig belastet sind. Die am Kammergericht in Speyer anhängigen Prozesse mit Abt und Konvent von Fulda sind mit dem Verkauf aufgehoben. Franz Kaspar leistet für sich, seine Ehefrau und seine Erben Währschaft. Placidus [von Droste], Abt von Fulda, verspricht, dass er Franz Kaspar den Kaufpreis von 25000 Gulden auf die zuvor genannte Weise bezahlen wird. Des Weiteren genehmigt der Abt, dass Franz Kaspar das in Fulda beim Spillingsturm gelegene Haus mit Garten, das er von Abt und Kloster als Lehen innehat und das ihm zu klein (gering) geworden ist, gegen das Anwesen in Fulda am Wollwebergraben, gelegen bei dem Haus Balthasar Bütters, tauschen darf; das Anwesen ist von allen Abgaben befreit; Franz Kaspar darf es dauerhaft für sich und seine Erben nutzen. Franz Kaspar bekundet, dass der Abt ihm die Summe von 11500 Gulden bezahlt und die Zahlung des Restbetrages übernommen hat; er stimmt dem Tausch des Anwesens am Wollwebergraben gegen sein Haus zu. Weiterhin sagt er für sich, seine Ehefrau und seine Erben den Abt von der Zahlung der Kaufsumme los. Er verspricht, alle Urkunden, Register und sonstigen Schriftstücke, die die verkauften Güter betreffen, dem Abt auszuhändigen. Der Abt Placidus und Franz Kaspar von Buchholz verzichten auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel gegen den Verkauf und den Tausch. Antonia Johanna Sibylle bekundet, dass die verkauften Güter ihr bei der Heirat von ihrem Ehemann Franz Kaspar als Sicherheit für ihre eingebrachten Erbgüter und ihr Wittum angewiesen worden sind. Ihr Ehemann hat ihr zugesagt, dass er ihr anderweitige Sicherheiten leisten wird. Sie verzichtet auf alle Ansprüche auf die verkauften Güter und auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel. Der Kauf- bzw. Tauschvertrag ist zweifach auf Papier ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung und der Besiegelung des Abtes Placidus, des Franz Kaspar von Buchholz und dessen Ehefrau Antonia Johanna Sibylle. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Seite 8 und 9, Seite 10 und 11, Rückseite; Siegel: Avers, Lacksiegel 1, Lacksiegel 2)

Unterschriften 

(Placidus manu propria

Bocholtz manu propria

Anthonia Iohann [!] Sibilla von / Buholtz gebohren von Buchenau [2. Urkunde:] Bocholtz manu propria

Anthonia Iohanna Sibilla / von Buholtz gebohren / von Buchenau [3. Urkunde:] Clara Maria von Bucholtz [4. Urkunde:] Bocholtz manu propria)

Siegler 

Abt Placidus, Franz Kaspar von Buchholz, Antonia Johanna Sibylle von Buchholz [2. Urkunde:] Franz Kaspar von Buchholz, Antonia Johanna Sibylle von Buchholz [3. Urkunde:] Klara Maria von Buchholz [4. Urkunde:] Franz Kaspar von Buchholz

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel, zwei aufgedrückte Lacksiegel; [2. Urkunde:] Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Lacksiegel; [3. Urkunde:] Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel; [4. Urkunde:] Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Im Anschluss an die Urkunde von 1684 Juni 2 folgen noch drei Urkunden, die im Folgenden inseriert sind.

[2. Urkunde von 1684 Dezember 24:] [Der Major (obristwachtmeister) Franz Kaspar von Buchholz] bekundet, dass [Placidus von Droste], Abt von Fulda, nicht nur die in der Kaufurkunde [von 1684 Juni 2] genannten 11500 Gulden, sondern am heutigen Tag auch die noch ausstehenden 9460 Gulden, abzüglich 460 Gulden wegen verschiedener unbezahlter Zinsen, also 9000 Gulden bar gezahlt hat. Abgesehen von den 3000 Gulden für Kaspars Schwester, [Klara Maria von Buchholz], ist der in der Kaufurkunde festgesetzte Kaufpreis von 25000 Gulden vom Abt vollständig bezahlt worden. Franz Kaspar von Buchholz verzichtet auf alle Ansprüche auf die Kaufsumme und sagt den Abt von der Zahlung der Kaufsumme los. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 8 und 9; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2)

[3. Urkunde von 1686 April 29:] Klara (Clara) Maria von Buchholz, Kanonissin des Stifts Geseke (Gesecke) bekundet, dass Placidus [von Droste], von Fulda, ihr von der Kaufsumme der verkauften Güter in Müs und Jossa mit Zustimmung ihres Bruders, Franz Kaspar von Buchholz, 3000 Gulden Fuldaer Währung in gängiger Münze gezahlt hat. Die 3000 Gulden haben ihr laut des Testaments ihres Vaters und eines Vergleichs zwischen ihr und ihrem Bruder von 1679 September 26 (den 26ten Septembris 1679) zugestanden. Klara Maria von Buchholz sagt für sich und ihre Erben den Abt und das Kloster von der Zahlung der 3000 Gulden samt Zinsen los. Sie verzichtet auf alle Ansprüche auf die ihr zuvor verpfändeten Güter in Müs und Jossa und auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 10 und 11; Siegel: Lacksiegel)

[4. Urkunde von 1686 April 29:] Franz Kaspar Freiherr von Buchholz bekundet, dass die Zahlung von 3000 Gulden durch [Placidus von Droste], Abt von Fulda, an seine Schwester [Klara Maria von Buchholz] mit seiner Zustimmung geschehen ist. Ankündigung der Unterfertigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 10 und 11; Siegel: Lacksiegel)

Repräsentationen

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