Identifikation (Urkunde)
Datierung
1272 April 21
Originaldatierung
Actum apud Wileburg anno domini Mo CCo LXXo secundo, in die cene
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Wigand, Dekan, Scholaster und das Kapitel der Kirche zu Weilburg bekunden, daß der Streit zwischen Abt und Konvent von Marienstatt (de loco sancte Marie in Nystere), Cistercienserordens, einer- und Cono, Ritter von Weilburg, genannt von Dorchheim, andererseits durch sie dahin beigelegt ist, daß Abt und Konvent dem Ritter 12 Mark Kölner Pfennig gegeben haben und der Ritter zugleich mit seiner Frau und seinen Kindern auf alle Forderung an den Gütern verzichtete, die dessen Nichte (neptis), Frau Imma, und deren Mann Gerlach von Gebhardshain (Geruarzhan), Ritter, als Almosen (pro elemosina) zu gesamter Hand öffentlich dem vorgenannten Abt und Konvent übertragen haben. Außerdem übertrug jener Ritter mit Zustimmung seiner Frau und Kinder dem vorgenannten Abt und Konvent sein Patronatsrecht an der Kapelle zu Dorchheim mit allen seinen Rechten. Doch soll er von den 10 Schilling, die er jährlich der Kapelle entrichtete, befreit sein. - Weilburg.
Siegler
Siegel der Aussteller und des Grafen von Diez.
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament W 74,69 mit zwei Mäusefraßstellen, beide Siegel ab. - Rückvermerk (13. Jh.): De controversia inter nos et Canonem militem de Dorcheim, que sedata est. - Kopie Papier (17. Jh. von noch unversehrter Ausfertigung mit beiden Siegeln) W 74,69a; auf der Rückseite Kopie gleicher Hand der Urkunde von 1276 August 10 (Nr. 107). - - Reg.: Struck, Klöster und Stifte der mittleren Lahn II Nr. 1074
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 88
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde |