Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers Johann Rudolfs von Buseck und seiner namentlich genannten Brüder bezüglich der Belehnung mit Gütern in Massenheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda
Datierung
1592 April 09
Originaldatierung
Gebenn zu Fuldt donnerstag nach quasimodogeniti denn neundtenn aprilis im funffczehenn hundertt zwey unndt neunczigstenn iahr
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse von Buseck)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Brüder Johann Rudolf, Wilhelm Reinhard und Hans Philipp von Buseck bestätigen die Belehnung mit Gütern in Massenheim [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], einem Fuder Wein mit Fass, Wagen, Becher und drei Pfund Hellern in Dienheim (Dinheim) [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen], Acker, Wiesen und Haus in Rudelsheim (Rudellsheim) [heute Ludwigshöhe, Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Siegler
Johann Rudolf von Buseck
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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