Identifikation
Titel
Verordnung: Alle Justizbeamten sind verpflichtet, die bestellten und bei ihnen durch die Spedition zur Anlieferung kommenden Zeitungen ordnungsgemäß an alle einzelnen Behörden weiterzuleiten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit
Gießen, 1811 Januar 26
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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