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HStAD Bestand E 3 A Nr. 37/1

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Alle Justizbeamten sind verpflichtet, die bestellten und bei ihnen durch die Spedition zur Anlieferung kommenden Zeitungen ordnungsgemäß an alle einzelnen Behörden weiterzuleiten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Laufzeit

Gießen, 1811 Januar 26

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF