Identifikation (Urkunde)
Datierung
1393 Juni 10
Originaldatierung
feria tertia proxima post festum corporis christi
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
von Buseck
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Landgraf Hermann II. von Hessen bekundet, dass er Ritter Gerhard von Buseck mit der Burg Alten-Buseck als Mannlehen belehnt hat. Die Burg soll Offenhaus des Landgrafen bleiben. Wenn er sie verpfänden oder verkaufen muß, hat der Landgraf das Vorkaufs- und Pfandrecht. Falls dies nicht wahrgenommen wird, soll er die Burg einem seiner Genossen abgeben, der sie dann zu Lehen empfangen soll.
Siegler
Siegelankündigung des Ausstelllers.
Formalbeschreibung
Pergament, mit angehängtem Siegel.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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