HStAM Bestand Urk. 15 Nr. 327

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Zustimmung zur Gründung einer ständigen Vikarie

Datierung 

1418 Juni 5

Originaldatierung 

Datum anno 1418, ipsa die sanctorum märt. Bonifacii et soc.(1)

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Katharina, Priorin, und der Konvent des Augustinernonnenklosters in Ahnaberg (Anenberg) in Kassel (Cassel) erteilen Herrn Conrad Hoppener, Kanoniker der St. Peterskirche außerhalb Mainz, ihre Zustimmung zur Dotierung und Gründung der ständigen Vikarie eines Marienaltars in ihrer der Maria Magdalena geweihten Pfarrkirche in der Neustadt Kassel, unter gleichzeitiger Aufnahme eines von Conrad Hoppener ausgestellten Stiftungsbriefes. Conrad stiftet darin in wörtlicher Übereinstimmung mit der Urkunde vom 22. Mai [Nr. 352] das 'Haldorfs gut' in Waldau (Walda) für den Altar. Abweichend lauten die Schlußbestimmungen hier dahin, daß das Patronat nach seinem Tode sein Bruder Herr Johannes und seine Schwestern Alheidis und Elisabeth vom Geschlecht Calmans und danach der Älteste von diesem Geschlechte, Mann oder Frau, ausüben sollen, und daß nach Aussterben des Geschlechtes das Patronat an den Propst, die Priorin und den Konvent des Klosters Ahnaberg fällt. Es soll immer nur einer vom Geschlechte Calmans präsentiert werden, und dieser soll wahre Residenz leisten, andernfalls Propst, Priorin und Konvent ihm die Einkünfte entziehen sollen. Der Vikar soll der Obödienz des Propstes in Ahnaberg unterstehen wie die Vikare in der Pfarrkirche St. Cyriaci der Altstadt Kassel. Der Propst oder der Vizepleban der Pfarrkirche dürfen an den vier gen. Marientagen auf dem Altare selbst das Hochamt halten.

Rückvermerk 

Rückw. Rubrum d. 15. Jahrh.

Siegler 

die Aussteller mit dem Konventssiegel.

Formalbeschreibung 

Ausfert. Pergt, beide Siegel an Pergamentstreifen anhängend. - S. Schultze, Reg. Nr. 352. - Dazu ein Transfix vom gleichen Datum, in dem Conrad Hoppener sein Einverständnis bezeugt; es siegelt für ihn, da er sein eigenes Siegel zur Zeit nicht hat, der Priester Herr Wernher Folghart.

Druckangaben 

Regest Schultze Nr. 354

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

(1) Die inserierte Urkunde hat keinen eigenen Besiegelungsvermerk und keine eigene Datierung, sie gehört also wohl zu dem gleichen Tage.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Original