Identifikation (Prozessakte)
Titel
Johann von Dersch, Obrist, Viermünden, gegen Hessische Statthalter und Richter des peinlichen Halsgerichtes, Marburg, Philipp und Arnold (Arndt) von Viermünden, Bladenhorst
Laufzeit
1580-1587
Alte Archivsignatur
Wetzlarer Generalrepertorium D 641
Provenienz (Justiz)
(Vor-) Provenienzen
1. RKG 1580-1587
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
nullitatis: Anspruch auf Erklärung des Urteils des unter dem Vorsitz des hessischen Statthalters Burckhard von Cram aus vier Adligen und drei Juristen gebildeten peinlichen Halsgerichtes aus dem Jahre 1565 für nichtig, in welchem der Kl. wegen des Vorwurfs der Tötung des +Johann von Viermünden in die Acht erklärt worden war, da das Urteil, obwohl der Kl. unter freien Geleit bei Gericht erschienen war, in Abwesenheit des unschuldigen Kl., ohne diesen gehört zu haben, gefällt worden war
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
3,5 cm Stapelhöhe, Akte unvollständig
Prokuratoren:
für Kl.: [Dr.] Michael Vaius 1580, Dr. Johann Jacob Erhard 1580, Lic. Gabriel von Schwechenheim 1580, Lic. Hartmann Kogmann 1580, Dr. Johann Brentzlin 1583, Dr. Johann Buntz 1584
für Bekl.: Dr. Laurentius Wildhelm 1563
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Mikrofiche | Akte | ||
Detailseite | Original | Original |