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HStAM Bestand 255 Nr. D 13

Beschreibung

Identifikation (Prozessakte)

Titel

Johann von Dersch, Obrist, Viermünden, gegen Hessische Statthalter und Richter des peinlichen Halsgerichtes, Marburg, Philipp und Arnold (Arndt) von Viermünden, Bladenhorst

Laufzeit

1580-1587

Alte Archivsignatur

Wetzlarer Generalrepertorium D 641

Provenienz (Justiz)

(Vor-) Provenienzen

1. RKG 1580-1587

Weitere Angaben (Prozessakte)

Sachverhalt

nullitatis: Anspruch auf Erklärung des Urteils des unter dem Vorsitz des hessischen Statthalters Burckhard von Cram aus vier Adligen und drei Juristen gebildeten peinlichen Halsgerichtes aus dem Jahre 1565 für nichtig, in welchem der Kl. wegen des Vorwurfs der Tötung des +Johann von Viermünden in die Acht erklärt worden war, da das Urteil, obwohl der Kl. unter freien Geleit bei Gericht erschienen war, in Abwesenheit des unschuldigen Kl., ohne diesen gehört zu haben, gefällt worden war

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

3,5 cm Stapelhöhe, Akte unvollständig

Prokuratoren:

für Kl.: [Dr.] Michael Vaius 1580, Dr. Johann Jacob Erhard 1580, Lic. Gabriel von Schwechenheim 1580, Lic. Hartmann Kogmann 1580, Dr. Johann Brentzlin 1583, Dr. Johann Buntz 1584

für Bekl.: Dr. Laurentius Wildhelm 1563

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Mikrofiche Akte
Original Original