Identifikation
Titel
Klärung der Frage, ob mit Theologen besetzte Schulstellen bei ihrer Erledigung auch nur durch Theologen provisorisch verwaltet werden sollen und welcher Behörde - dem Oberkonsistorium oder dem Oberschulrat - die Bestellung des Vikars in solchen Fällen zusteht
Laufzeit
1834 August 8
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
4915
(Vor-) Provenienzen
Großherzoglich Hessisches Oberkonsistorium
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Akte | ||
Detailseite | Nutzungsdigitalisat | TIF |