Identifikation
Titel
Verordnung: Durch die starke Zunahme des Straßenraubes ist es erforderlich, schärfer gegen das Raub- und Diebesgesindel vorzugehen. Es ist verboten, Reisende, fremde Bettler oder Diebesgesindel in Privatwohnungen zum Übernachten aufzunehmen. Unverdächtige sind an die Wirtshäuser zu verweisen. Verdächtige müssen den Ortsvorgesetzten angezeigt werden. Wer dagegen handelt, hat mit hoher Strafe zu rechnen
Laufzeit
Biedenkopf, 1774 Juli 6
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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