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HStAD Bestand E 3 A Nr. 64/11

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Durch die starke Zunahme des Straßenraubes ist es erforderlich, schärfer gegen das Raub- und Diebesgesindel vorzugehen. Es ist verboten, Reisende, fremde Bettler oder Diebesgesindel in Privatwohnungen zum Übernachten aufzunehmen. Unverdächtige sind an die Wirtshäuser zu verweisen. Verdächtige müssen den Ortsvorgesetzten angezeigt werden. Wer dagegen handelt, hat mit hoher Strafe zu rechnen

Laufzeit

Biedenkopf, 1774 Juli 6

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF