HStAD Bestand E 3 A Nr. 36/4

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Wenn Apfel- und Birnen-Most von einem Amtsbereich in den anderen geschickt wird, ist die Getränkesteuer am Ort der Abfuhr zu entrichten und vom Steuereinnehmer durch einen Schein zu bestätigen, damit die Steuer am anderen Ort nicht noch einmal erhoben wird

Laufzeit 

Darmstadt, 1701 Januar 20

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF