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HStAD Bestand E 3 A Nr. 36/4

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Wenn Apfel- und Birnen-Most von einem Amtsbereich in den anderen geschickt wird, ist die Getränkesteuer am Ort der Abfuhr zu entrichten und vom Steuereinnehmer durch einen Schein zu bestätigen, damit die Steuer am anderen Ort nicht noch einmal erhoben wird

Laufzeit

Darmstadt, 1701 Januar 20

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF