Identifikation (Urkunde)
Datierung
1534 April 1
Originaldatierung
... geben in unnserm kuonigelichen sloss zuo Prag den ersten tag des monats Aprilis anno Domini etcetera im vierunddreissigisten unnserer reiche des romischen im vierten unnd der anndern im achten
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
König Ferdinand [I. von Habsburg] bekundet, dass Johann [II. von Henneberg], erwählter Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, von Ferdinands Bruder [Kaiser Karl V.] für den Empfang der kaiserlichen Regalien und Lehen eine Frist bis zum nächsten Michaelis [1534 September 29] gesetzt wurde. Bisher hat Johann aber keine Zeit gehabt, diese Regalien zu empfangen. Deshalb verlängert Ferdinand die Frist (indullt unnd urlawb) um ein weiteres Jahr, unter der Voraussetzung, dass in dieser Zeit kein Reichstag stattfindet. Findet ein Reichstag statt, muss Johann auf diesem Reichstag die Regalien in Empfang nehmen. Dies alles hat keine Auswirkungen auf die kaiserlichen Rechte. Ausstellungsort: Prag. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Unterschriften
(Ferdinandus / ad mandatum domini regis proprium / B. ? cancellarius Trid. ? / ? / registrata)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, Papiersiegel auf der Rückseite
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Am unteren Rand des Papierbogens einige nicht lesbare Worte, die zum Teil abgeschnitten sind.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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